Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung

BGB § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung

[ Auszug: (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädi ... ]